Jahresbericht 2025
Verwaltungsrat Windpark Wartau AG
Das Jahr 2025 stand für die Windpark Wartau AG im Zeichen wichtiger Meilensteine und intensiver inhaltlicher Arbeit.
Nach einer umfassenden Aufarbeitung der Präsentationen und einer sorgfältigen Vorbereitung der Projektmitglieder fand am 22. Januar 2025 die zweite grosse Infoveranstaltung in der Turnhalle des OZ Seidenbaum statt. Die Teilnahme aus der Bevölkerung war beeindruckend hoch. Viele Besuchende äusserten sich positiv zur Nutzung der Windkraft und zum Projekt. Gleichzeitig gab es auch einige kritische Stimmen, die ihre Sichtweise engagiert einbrachten.
Die Diskussionen verliefen insgesamt engagiert und sachlich. Neben zahlreichen unterstützenden Rückmeldungen wurden auch Bedenken zu möglichen Auswirkungen auf Lärmemissionen und Schattenwurf geäussert. Diese Anliegen nimmt die Projektgruppe sehr ernst. Erste Analysen zeigen jedoch klar, dass die geplanten Windenergieanlagen sämtliche Lärmgrenzwerte einhalten und keine Wohngebiete länger als gesetzlich zulässig im Schatten liegen – weder im Sommer noch im Winter. Die endgültigen Nachweise werden im Umweltverträglichkeitsbericht erbracht. Alle weiteren Hinweise aus der Bevölkerung werden in der kommenden Phase vertieft geprüft und die Ergebnisse transparent kommuniziert.
Im Laufe des Frühjahrs konnte ein weiterer zentraler Schritt abgeschlossen werden: Ende März wurden die Windmessungen erfolgreich beendet und der Messmast anschliessend rückgebaut. Nebst der Erfassung der Windgeschwindigkeiten auf den Messhöhen 25 m und 50 m sowie der Windrichtung und meteorologischer Grössen wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftdruck wurden mittels Batlogger auch die Rufe vorbeifliegender Fledermäuse aufgezeichnet.
Die Messdaten der Turmmessung Weite werden mit richtungssektoren- und saisonabhängigen Vertikalprofilen aus den 14‑monatigen LIDAR‑Messungen kombiniert. Dies ermöglicht eine zuverlässige Abschätzung der Windgeschwindigkeit auf verschiedenen Nabenhöhen an den zukünftigen Anlagenstandorten.
Kurz darauf folgten die entscheidenden Bürgerversammlungen. Sowohl die Korporationsbürger der Elektro‑ und Wasserkorporation am 2. April 2025 als auch die Stimmbürger der Politischen Gemeinde am 8. April 2025 stimmten dem Projektierungskredit von CHF 1.1 Mio. zu.
Das umfangreiche Gutachten der Ortsgemeinde, welches die Grundlage für die Abstimmung über das Baurechtsversprechen bildete, enthielt alle relevanten technischen und organisatorischen Details des geplanten Windparks. Ein weiterer wichtiger Moment folgte am 9. April 2025, als die Ortsbürger mit deutlicher Mehrheit die Zustimmung zu den Baurechtsversprechen erteilten – ein starkes Zeichen für die lokale Unterstützung des Projekts.
Anschliessend schritt die Projektarbeit kontinuierlich voran. Anfang Juni wurde das Planungsgesuch für das SNP‑Verfahren eingereicht, gefolgt vom Netzanschlussgesuch für den Anschluss des Windparks an den überregionalen Verteilnetzbetreiber SAK (St. Gallisch‑Appenzellische Kraftwerke AG) wenige Tage später.
Im Juni gelang es zudem, mit Rolf Domenig einen erfahrenen Projektleiter zu gewinnen. Seine langjährige Expertise im Kraftwerksbau und in der Projektleitung stellt eine wertvolle Verstärkung des Teams dar. Am 12. August 2025 wurde die Windpark Wartau AG offiziell gegründet, womit das Projekt auch organisatorisch eine solide Basis erhielt.
Im Herbst konnte die Kommunikation weiter gestärkt werden: Anfang November 2025 wurde die Webseite www.windpark-wartau.ch aufgeschaltet. Sie bietet umfassende Informationen zum Projekt und zur Windenergie und wird laufend aktualisiert. Bereits rund 40 Personen haben sich für den Newsletter eingetragen, um regelmässig Neuigkeiten zu erhalten.
Mitte Dezember 2025 wurde der Bericht zu den Windmessungen über die Webseite veröffentlicht. Die Resultate zeigen ein Windpotenzial der Kategorie VE13 im Bereich „gut“, mit durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten von 5 bis <5.5 m/s – deutlich über dem Mindestwert von 4.5 m/s.
Zu Beginn des Jahres 2026 wurden weitere zentrale Unterlagen eingereicht: Ende Januar 2026 das Gesuch für den Projektierungsbeitrag beim Bundesamt für Energie (BFE) sowie Mitte Februar 2026 der Vor‑Umweltverträglichkeitsbericht an den Kanton. Mit diesem Bericht wird der Rahmen über den behördlichen Fragenkatalog festgelegt.
Der Umweltverträglichkeitsbericht hat zum Zweck, alle Fragen so zu beantworten, dass die Behörden beurteilen können, ob das Vorhaben der Umweltschutzgesetzgebung entspricht bzw. mit welchen Massnahmen es umweltverträglich realisiert werden kann. Dazu gehören insbesondere das Umweltschutzgesetz sowie Vorschriften zum Natur- und Heimatschutz, zum Landschaftsschutz, zum Gewässerschutz, zur Walderhaltung, zur Jagd, zur Fischerei und zur Gentechnik.
Trotz vieler positiver Stimmen gibt es weiterhin Gruppierungen und Privatpersonen, die sich aus unterschiedlichen Gründen kritisch zum Projekt äussern oder es grundsätzlich ablehnen. Die Einbindung der Bevölkerung und eine offene, transparente Kommunikation bleiben daher entscheidend für den weiteren Projekterfolg.
Der Verwaltungsrat dankt dem Projektleiter sowie allen Projektmitgliedern herzlich für ihren engagierten Einsatz, die konstruktiven Sitzungen und die zahlreichen Arbeiten, die im Hintergrund geleistet wurden. Gemeinsam konnten 2025 bedeutende Grundlagen für die nächsten Schritte geschaffen werden.
