Reservationsvereinbarung und Baurechtsversprechen
Am 9. April 2025 fand in der Turnhalle Seidenbaum die ordentliche Bürgerversammlung der Ortsgemeinde Wartau statt. Dabei wurden die beiden Anträge einer Reservationsvereinbarung und einem Baurechtsversprechen an die Windpark Wartau AG mit grosser Mehrheit genehmigt.
Das 3. Traktandum der Versammlung war geprägt von den detaillierten Ausführungen des Versammlungsleiters und den anschliessenden zahlreichen Wortmeldungen.
Das im Jahr 2017 vom Schweizer Stimmvolk angenommene revidierte Energiegesetz veranlasste den Bundesrat die Energiestrategie 2050 zu verabschieden. Diese fordert eine verbesserte Energieeffizienz und den Ausbau von erneuerbarer Energie und den Stromnetzen. Deshalb verabschiedete der Kanton St. Gallen im Jahr 2024 den Sondernutzungsplan, welcher einen Standort für Windenergieanlagen auch auf dem Gebiet der Gemeinde Wartau vorsieht. Für Windenergieanlagen, wie am Standort Rheinau mit einer Produktion von über 20 GWh, gilt das nationale Interesse. Die festgelegten Standorte, welche vom Bund genehmigt wurden, weckten schnell das Interesse von Investoren und Stromkonzernen für den Bau von Windenergieanlagen. Deshalb und weil sich sämtliche möglichen Standorte auf Parzellen der Ortsgemeinde befinden, hat sich der Verwaltungsrat mit dem Thema Windpark beschäftigt. Er steht einer Realisierung grundsätzlich positiv gegenüber, der Nutzen soll aber in der Gemeinde bleiben. Mit einer lokalen Trägerschaft sollen die weiteren benötigten und vertieften Abklärungen gestartet und eine Machbarkeitsstudie sowie die Umweltverträglichkeitsprüfungen veranlasst werden. Aus diesen Gründen ist eine Reservationsvereinbarung samt Baurechtsversprechen an die zu gründende Windpark Wartau AG ein wichtiger Schritt, damit die Abklärungen durch die lokale Gesellschaft durchgeführt werden können und das Projekt in der Gemeinde bleibt.
Die verschiedenen Wortmeldungen zeigten nebst den Vorzügen einer "eigenen" Stromversorgung auch die Sorgen und Ängste verschiedener Bürger auf. Emmissionen, Schattenwurf, Lärm, aber auch negative Auswirkungen auf die Immobilienpreise oder den Gemüseanbau wurden angesprochen, konnten aber nicht alle im Detail beantwortet werden. "Dazu fehlen schlichtweg noch viele Informationen, welche durch die weiteren Abklärungen beschafft werden müssen", so der Präsident Hanspeter Dürr. "Wir nehmen die Fragen und Sorgen der Bürger aber sehr ernst, diese sind Bestandteil der folgenden Prüfungen und Studien."
Anschliessend wurden die beiden Anträge des Verwaltungsrats zur Abstimmung gebracht und mit je einem grossen Ja-Stimmenanteil genehmigt.
