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Stand der Abklärungen für den Windpark Wartau

Die Abklärungen, um ein bewilligungsfähiges und wirtschaftliches Projekt zu entwickeln, laufen auf vollen Touren. Dabei geht es nicht nur um ein technisches Projekt, sondern vor allem auch darum, alle Einflüsse zu durchleuchten und allfällige Auswirkungen zu minimieren oder bestenfalls ganz aufzuheben.

Geplanter Windpark Wartau

Während für das technische Projekt vor allem die Auswahl eines geeigneten Produkts eines renommierten Lieferanten im Vordergrund steht, welches unter den gegebenen Umständen den maximalen Stromertrag erzeugen kann, sind für die Klärung der Auswirkungen sehr umfangreiche Umweltabklärungen notwendig. Auch müssen die Voraussetzungen für den schonenden Bau, Betrieb und Unterhalt der Anlage geschaffen sowie die Ableitung des erzeugten Stroms sichergestellt werden.

Entscheidend für den Erfolg der Anlage ist der richtige Standort der Windenergieanlagen. Doch den perfekten Standort gibt es nicht, daher braucht die exakte Überprüfung viel Zeit. Dies nicht nur, weil ausschliesslich mit anerkannten und erfahrenen Fachleuten zusammengearbeitet wird, welche alle mit den örtlichen Verhältnissen bestens vertraut sind, sondern insbesondere auch, weil für die aufwendigen und zeitintensiven Gutachten fehlende Grundlagen mit spezialisierten Feldmessungen detailliert erhoben werden. Gewisse Ereignisse kommen oft nur einmal im Jahr vor; für eine Überprüfung braucht es unter Umständen sogar ein zweites Jahr, weshalb genaue und präzise Resultate bis zu 2,5 Jahre Zeit in Anspruch nehmen können. Aufwendig und teuer, sicher, dafür besteht am Schluss die Gewähr, dass genau die Resultate vorliegen, die für das Projekt wichtig und zutreffend sind, und dass exakt zugeschnittene Lösungen zur maximalen Minimierung der Auswirkungen dieser Anlage verwendet werden können.

Die Windpark Wartau AG ist auf gutem Weg zu einem sorgfältig ausgearbeiteten Projekt. Ob dieses technisch umsetzbar und wirtschaftlich tragbar ist, wird erst nach Abschluss aller Vorarbeiten gesagt werden können. Dennoch ist ein erster wichtiger Meilenstein erreicht, indem das Pflichtenheft zur Abklärung aller zu untersuchenden Kriterien erstellt wurde und erste Einschätzungen zu allen umweltrelevanten Themen positive Lösungen aufgezeigt haben. Nun geht es um die technischen Lösungen für ein konkretes Vorprojekt, mit dem in einer Hauptuntersuchung die Massnahmen zur Minimierung der Einflüsse bestimmt werden können. Das Ziel ist es, nach Abschluss aller Messungen, Gutachten und Optimierungen ein Baugesuch für eine Anlage erstellen und über deren wirtschaftliche Erfolgsaussichten entscheiden zu können.

Während des Prozesses bis zur Erteilung einer rechtsgültigen Baubewilligung bleibt das Verfahren mit der Unsicherheit behaftet, ob das Projekt überhaupt realisiert werden kann. Deshalb werden in dieser Zeit noch keine Bürgeraktien ausgegeben und die Finanzierung durch die beteiligten Aktionäre sichergestellt. Doch auch in Zukunft bleibt die Bürgerbeteiligung an der Windpark Wartau AG von 11 % exklusiv für die Einwohner der Gemeinde Wartau, denn bei einem Wegzug aus der Gemeinde muss jede Aktie nach vorgegebenem Verfahren verkauft werden, um den Aktienbestand vollständig innerhalb der Gemeinde zu halten.

Das Projekt in Kürze

Erreichte Meilensteine

2025
Zustimmung der Bevölkerung zum Projektierungskredit sowie zu den Baurechtsversprechen

Januar 2026
Umweltverträglichkeitsbericht Voruntersuchung als Grundlage beim Kanton eingereicht

April 2026
Projektierungsbeitrag des Bundes zur Unterstützung der vertieften Planung zugesichert

Projekt in Zahlen

  • 3 Windenergieanlagen im Gebiet Rheinau–Weite
  • Jährliche Stromproduktion: rund 30 GWh
  • Damit könnte der Strombedarf der Gemeinde Wartau grösstenteils gedeckt werden
  • Investitionsvolumen: rund CHF 36 Mio.
  • Subventionsanteil gesamt: rund 60 %

Die Anlagen sind im kantonalen Richtplan als Eignungsgebiet für Windenergie festgesetzt und gelten aufgrund ihrer Produktion als Vorhaben von nationalem Interesse.

Technische Entwicklung läuft
Aktuell steht die Auswahl der geeigneten Windenergieanlage im Zentrum. Die Windpark Wartau AG ist im Austausch mit führenden Herstellern, um die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu prüfen.

Ziel ist es:

  • die bestgeeignete Anlage für den Standort zu bestimmen
  • und darauf aufbauend ein konkretes Projektlayout zu entwickeln

Gute Windverhältnisse als Grundlage
Die durchgeführten Messungen bestätigen ein gutes Windpotenzial am Standort.

  • Durchschnittliche Windgeschwindigkeit: über dem erforderlichen Mindestwert
  • Einstufung: «gut» (Kategorie VE13)

Diese Ergebnisse bilden die Grundlage für die geplante Energieproduktion und die Wirtschaftlichkeit des Projekts.

Umwelt und Auswirkungen werden umfassend geprüft
Der Windpark unterliegt einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Dabei werden sämtliche Auswirkungen systematisch untersucht, u. a.:

  • Lärm, Schattenwurf und Lichtemissionen
  • Boden, Landwirtschaft und Gewässer
  • Flora, Fauna und Lebensräume
  • Landschaftsbild und Erholungsraum

Die bisherigen Abklärungen zeigen:

  • Lärmgrenzwerte können eingehalten werden
  • Moderne Anlagen erreichen typische Geräuschpegel von etwa 30–50 dB am Immissionsort
  • Schattenwurf wird technisch begrenzt, z. B. durch automatische Abschaltungen
  • Für Umweltbereiche können gezielte Schutz- und Ausgleichsmassnahmen definiert werden

Die Voruntersuchung kommt zum Schluss, dass eine umweltverträgliche Realisierung grundsätzlich möglich ist, sofern die vorgesehenen Massnahmen umgesetzt werden.

Ein Projekt für die Gemeinde
Der Windpark wird von der Windpark Wartau AG entwickelt, die von lokalen Akteuren getragen wird. Damit bleibt ein grosser Teil der Wertschöpfung in der Region.

Das Projekt leistet einen Beitrag zu:

  • einer nachhaltigen Energieversorgung vor Ort
  • der Reduktion der Abhängigkeit von externem Strom
  • der Umsetzung der Energiestrategie des Bundes