Wartau behält Einfluss auf den Windpark
Nach dem kantonalen Beschluss zur Abstandsregelung erinnert die Windpark Wartau AG an die Besitzverhältnisse.
Michael Wanger, W&O
Mitte November hat das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (Areg) bekannt gegeben, dass eine Abstandsregelung für Windkraftanlagen in kommunalen Baureglementen nicht zulässig ist. In Wartau, Sevelen, Wattwil und Au hatten Bürgerinnen und Bürger bereits entsprechende Initativen gestartet. Trotz der Entscheidung des Areg wird das Seveler Stimmvolk über eine solche abstimmen, wenn auch nunmehr konsultativ (der W&O berichtete).
Nicht so in Wartau: Noch in der Woche vom 10. November hat die Politische Gemeinde “ihre” Abstandsinitiative für unzulässig erklärt. Das sechsköpfige Initiativkomitee hatte für Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 30 Metern oder mehr einen Mindestabstand von 5 Nabenhöhen oder 500 Metern zur nächsten vorübergehend oder durchgehend bewohnten Liegenschaften gefordert.
Entscheidung tangiert Arbeit nicht
Die Windpark Wartau AG, die zwischen Weite und Trübbach einen Windpark errichten will, reagiert nüchtern auf die Entscheidung des Areg. Wie Projektleiter Rolf Domenig auf Anfrage sagt, beeinflusse der Beschluss die laufenden Arbeiten nicht: “Die umfangreichen Kriterien werden unter Beizug der jeweiligen Fachpersonen weiter sorgsam untersucht und dokumentiert.” Erfreulich sei aber, dass mit der Entscheidung kein zusätzliches Kriterium geschaffen wird. Konkrete Auswirkungen eines willkürlichen Mindestabstandes müssten somit gar nicht erst untersucht werden, sagt Domenig. Aus diesem Grund kann er vom heutigen Standpunkt aus nicht sagen, ob eine solche Regelung das Todesurteil für den Wartauer Windpark gewesen wäre.
Darüber hinaus sei die Ausgangslage in Wartau besonders. Denn weil die Windpark Wartau AG vollständig von den lokalen Behörden sowie den Bürgerinnen und Bürgern getragen wird, kann der Gemeinde die Entscheidungshoheit nicht entzogen werden. “Die Bürger behalten dadurch die Möglichkeit zur direkten kommunalen Einflussnahme auf das Projekt über die gewählten Vertreter der Politischen Gemeinde, Ortsgemeinde und der Elektro- und Wasserkorporation Wartau”, sagt Domenig.
