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Umwelt und Gesundheit

Die Nutzung der Windenergie ist neben der Wasserkraft die ökologischste Art der Stromgewinnung

Anwohner und Umweltaspekte

Neben der energiepolitischen Bedeutung ist der Schutz der Umwelt, insbesondere der Anwohner, des Bodens und des Grundwassers von grosser Bedeutung. Die Bewilligung einer Windenergieanlage durchläuft eine komplexe Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) welche garantiert, dass der Bau einer WEA alle geltenden Umwelt- und Schutzanforderungen erfüllt.

Parallel zu den Windmessungen wurden erste Einschätzungen der Umwelteinflüsse vorgenommen. Einerseits wurden die Fledermauslaute (Ultraschallaufzeichnungen) erfasst, um Arten und Flugbewegungen zu erfassen, andererseits wurden erste Emissionsprognosen vorgenommen.

Recycling von Windenergieanlagen

Bis 90 % einer Windenergieanlage sind leicht wiederverwertbar. Die Metalle werden direkt wiederverwendet, die Betonteile finden zum Beispiel als Strassenschotter eine neue Verwendung. Die Rotorblätter (Gewichtsanteil rund 6 % der Anlage) bestehen aus Faserverbundstoffen, welche in Zementwerken verbrannt werden und als Zuschlagsstoff dienen. Faserverbundstoffe werden nicht nur bei Windenergieanlagen, sondern auch in der Automobil- und Bauindustrie sowie im Flugzeugbau, aber auch für Badewannen und vieles mehr verwendet. Am Ende ihrer Nutzungszeit kann eine Windenergieanlage in rund einer Woche demontiert werden und hinterlässt weder Spuren in der Landschaft noch umweltschädliche Abfälle.

Boden und Grundwasser

Ein grosser Teil der Rheinau ist als Grundwasserschutzareal ausgeschieden (blau markiert).

Boden und Grundwasser sind besonders wichtige Ressourcen, die vor Verunreinigungen durch Bau, Betrieb und Stilllegung von Windenergieanlagen geschützt werden müssen.

Daher gelten strenge gesetzliche Vorgaben vergleichbar mit technischen Standards bei Grundwasserpumpstationen. Unter dem Maschinenhaus (Gondel) der Windräder befinden sich Auffangwannen, die auslaufendes Öl oder Hydraulikflüssigkeiten im Fall einer Leckage zurückhalten. Schmierstoff- und Hydraulikbehälter werden in doppelwandigen Behältern verbaut, um Leckagen vorzubeugen. Systeme zur Überwachung von Leckagen und Bodenfeuchtigkeit bieten einen weiteren Schutz des Bodens und des Grundwassers.

Schattenwurf

Der Schattenwurf von Rotorblättern einer Windenergieanlage entsteht durch die Bewegung der Rotorblätter vor der Sonne. Diese werfen periodisch wandernde Schatten auf den Boden und umliegende Objekte, was zu einem Effekt führt, der als Schattenschlag bezeichnet wird.

In der Schweiz wurden die Grenzwerte aus Deutschland übernommen die den maximal zulässigen Schattenschlag (30 Minuten pro Tag und 8 Stunden pro Jahr) begrenzen. Moderne Anlagen verfügen über Sensoren und Steuerungssysteme, die die Anlage bei kritischen Schattenbedingungen automatisch abschalten können.

Erste Schattenwurfprognosen (ohne Berücksichtigung von Verschattungsobjekten wie Bäumen, Gebäuden, usw.) zeigen, dass die Grenzwerte bei Wohngebäuden mit einer sorgfältig berechneten Standortwahl eingehalten werden können.

Schattenwurf durch Windenergieanlagen in der Gemeinde Wartau im Sommer
Schattenwurf durch Windenergieanlagen in der Gemeinde Wartau im Winter

Prognose April - Oktober und November - März

Schallausbreitung

Wenn Luft über die Oberfläche des Rotorblatts strömt, entstehen an den Blattkanten und an der Hinterkante (Austrittskante) turbulente Wirbel. Diese Wirbel erzeugen Schallwellen. Moderne WEA sind jedoch so konstruiert, dass aerodynamische Optimierungen wie gezackte Hinterkanten ("Serrations") und spezielle Blattprofile die Geräuschemissionen minimieren.

Nach ersten Berechnungen werden die Grenzwerte der SLV (Schweizer Lärmschutzverordnung), welche für Wohngebiete gelten, eingehalten.
Die Distanz vom nördlichsten Windrad-Standort bis zum Dorfrand von Weite beträgt rund 850m, vom mittleren Standort rund 650m. Beim südlichsten Standort beträgt der Abstand zu einzelnen Gebäuden im Seidenbaum rund 350m.

Modellierung der Schallausbreitung der WEA im Standortgebiet.

Vogel- und Fledermausschutz

Das Vogelaufkommen wird im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) untersucht. Dazu werden Radarmessungen der Zugvögel vorgenommen. Eine Analyse und Kartierung der ansässigen Vögel (windkraftsensible Arten) wird in der UVP erarbeitet. Schutzmassnahmen werden mit dem Amt für Jagd und Fischerei festgelegt. Für ansässige Vögel wird bei bestimmten landwirtschaftlichen Aktivitäten (Düngen, Mähen) die WEA für einen bestimmten Zeitraum abgestellt. Bei tiefliegenden Wolken (unter 500m) werden in den Zeiten des Vogelzuges (Frühjahr und Herbst) die WEA ebenfalls temporär abgestellt.

Für Fledermäuse werden die WEA in den Monaten der Flugbewegungen abgestellt. Die Wetterbedingungen für eine Abschaltung sind geringes Windaufkommen (unter 5.5m/s) und trockene Wetterlage (kein Regen). Dies erfolgt durch einen speziell für jeden Standort konfigurierten Abschaltplan.

PFAS

PFAS sind langlebige, chemisch stabile Substanzen, die potenziell schädlich für Umwelt und Gesundheit sind. Sie werden in verschiedenen industriellen Prozessen und Pestiziden eingesetzt und können über den Boden ins Grundwasser gelangen.

Hersteller moderner Windenergieanlagen setzen zunehmend auf alternative Materialien, um den Einsatz von PFAS zu verhindern. Schmierstoffe, Hydraulikflüssigkeiten und Korrosionsschutzmittel werden bereits heute auf PFAS-Freiheit überprüft.

Die Einhaltung nationaler Standards (Bodenschutzgesetz und Bodenschutzverordnung) und internationaler Standards (EU-Wasserhaushaltsgesetzes und Bundes-Bodenschutzverordnung) ist verpflichtend. Darüber hinaus werden Umweltmanagementsysteme eingesetzt (z. B. nach ISO 14001), um höchste Umweltstandards zu gewährleisten.